Rennstrecke und sonstige Abenteuer im Ausland

Schon bald ist sie wieder vorbei, die 2-Rad Saison in der Schweiz. Selbstverständlich muss Mann und Frau auch im Winter nicht auf das Motorrad verzichten. Es gibt genügend Möglichkeiten auch ausserhalb unseres schönen Landes seinem Hobby zu fröhnen. Beliebt im Winter sind insbesondere Rennstreckenevents im Süden. Egal ob Motocross oder Strassenstrecke, in jedem Fall wird dafür ein Zoll passiert. Was passieren kann, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden zeigt ein Beispiel zweier Schweizer.

Im Juni wollten zwei Schweizer mit zwei Strassenmaschinen auf den Hockenheim Ring. Die Bikes waren für die Strecke umgebaut und nicht eingelöst.

Symbolbild Rennmotorrad (mrufer.ch)

Die beiden blieben in einer Zollkontrolle hängen. Da sie die Bikes nicht ordentlich deklariert hatten müssen sie sich neben einer Busse von 3’200 Euro auch mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auseinandersetzen.

Symbolbild

Was ist hier blos Schief gelaufen?

Bike und Business (bikeundbusiness.de) hat in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Dortmund den Fall genauer unter die Lupe genommen. Einfach gesagt muss jegliches ,zur vorübergehenden Verwendung, in die EU eingeführte Fahrzeug beim Zoll angemeldet werden. Dabei gilt zu unterscheiden ob ein Fahrzeug zugelassen ist oder nicht.

Zum Strassenverkehr zugelassene Fahrzeuge

Bei eingelösten Fahrzeugen ist die Sache sehr einfach, die “Anmeldung” erfolgt mit dem blossen Grenzübertritt. Dies unabhängig davon, ob das Fahrzeug auf dem Anhänger transportiert oder gefahren wird. Der Fahrzeugausweis muss immer mitgeführt werden.

nicht zugelassene Fahrzeuge

Bei diesen ist der Aufwand grösser. Am Zoll ist für diese Fahrzeuge eine mündliche Anmeldung erforderlich, sofern die Ausführung durch Privatpersonen erfolgt. Zudem ist es sinvoll Quittungen, Buchungsbestätigungen usw. mitzuführen, welche die vorübergehende Verwendung belegen.

Bei gewerblichen Transporteuren ist in jedem Fall eine schriftliche Anmeldung und eine Hinterlegung einer Sicherheitsleistung erfroderlich, es sei denn man verfügt über ein Carnet ATA.

Achtung vor der Rückreise

Nicht Thema im Artikel, aber dennoch zu beachten ist, dass die Fahrzeuge die aus der Schweiz in die EU eingeführt wurden, mit der Rückkehr wieder in die Schweiz eingeführt werden. Auch hier gilt es Vorschriften zu beachten.

Besonders bei der Verwendung eines Carnet de Passages muss darauf geachtet werden, dass beim letzten Grenzübertritt in die Schweiz während der Gültikeitsdauer des Carnet die Wiedereinfuhr durch eine Schweizer Zollstelle abzustempeln ist. Dafür muss das Fahrzeug vorgezeigt werden. Ansonsten ist die erneute Ausstellung eines Carnets de Passage nicht mehr möglich.

Zusammenfassung

Wer mit einem Motorrad im Ausland auf einer Rennstrecke unterwegs sein möchte, muss sich bewusst sein, dass er ein Fahrzeug in die EU ein- und anschliessend wieder Ausführt. Das aktuelle Beispiel aus diesem Jahr zeigt, dass die Behörden wahrscheinlich kein Auge mehr zudrücken, wenn Formalitäten nicht eingehalten werden.

Wir empfehlen daher folgendes Vorgehen:

  • mitführen des Fahrzeugausweises (auch annuliert) als Beweis des Eigentums und zu identifikationszwecken des Motorrades
  • mitführen von Buchungsbestätigungen und ähnlichen Dokumenten die die vorübergehende Verwendung belegen
  • Für Italien ist unbedingt ein Carnet de Passage zu lösen. Dies kann beispielsweise beim ACS, der FMS oder der SAM erfolgen. Die Erfahrungen unserer Kundinnen und Kunden zeigen, dass die Maschinen sonst am Zoll beschlagnahmt werden können.
  • Unbedingt die Vorschriften für das jeweilige Land prüfen. Dies geht am Besten bei der jeweiligen Zollbehörde. Zudem bieten die Websites der Verbände SAM, FMS und auch ACS diverse Informationen an.
  • Wenn die Motorräder von einem gewerblichen Transporteur spediert werden muss bei der Handelskammer des Wohnkantons ein Carnet ATA beantragt werden. Für dieses muss jedoch eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden, die erst nach belegter Rückfuhr in die Schweiz zurückerstattet wird. Gemäss ACS Beitrag ist dies unter Umständen auch für private die sicherste Variante, vor allem bei sehr teueren Fahrzeugen.

Weitere Informationen und Quellen dieses Beitrages:


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