Hubraumbeschränkungen für Prüfungsfahrzeuge fallen weg! Neue Vorschriften für Kategorie A 35kW und A

Seit dem 1. Januar 2017 ist die Regelung in Kraft, dass Motorräder für die praktische Führerprüfung bestimmten Anforderungen in Bezug auf Hubraum und Leistung unterliegen. Die Leistungsanforderungen kannten wir bereits früher, neu war allerdings die Vorschrift, dass Fahrzeuge für die Kategorie A35kW mindestens 400ccm aufweisen mussten, diejenigen für die Kategorie A mindestens 600ccm. Diese Regelung ist unser Ansicht nach der Verkehrsicherheit hinderlich, da dadurch die Neulenker/innen auf schwerere und grössere Motorräder gezwungen wurden. Nun hat das ASTRA auf Druck der Branche reagiert und diese Bestimmungen geändert.

Am 8. Juni 2017 wird somit eine neue Weisung in Kraft treten. Diese Weisung lautet im offiziellen Wortlaut wie folgt:

1. Zur praktischen Führerprüfung sind in Abweichung des Anhangs 12 Ziffer V VZV auch folgende Motorräder zugelassen:

Kategorie A, unbeschränkt:  
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35 kW und zwei Sitzplätzen;

Kategorie A, beschränkt auf 35kW: 
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.

2. Diese Weisung tritt am 8. Juni 2017 in Kraft und gilt bis zum Inkraftreten der nächsten Revision der Anforderungen an die Prüfungsfahrzeuge der Motorrad-Kategorie A.

Konkret beinhaltet diese Weisung zwei wichtige Änderungen im Vergleich mit der bestehenden Regelung.

  1. Die Hubraumgrenzen fallen komplett weg (Ausser 125ccm, Kategorie A1)
  2. Die Mindestleistung für die Fahrzeuge der Kategorie A unbeschränkt fällt von 40kW auf 35kW

Das ASTRA hat erkannt, dass die kritischen Stimmen seitens der Importeuer und Branche nicht nur darum erfolgen, weil diese die 300er Modelle verkaufen wollen, sondern vor allem aus Sicherheitsüberlegungen, wie folgendes Zitat aus dem offiziellen Schreiben des ASTRA verdeutlicht.

Die Praxis zeigt, dass Motorradfahrende die praktische Prüfung auf dem Motorrad ablegen wollen, mit dem Sie Fahren lernten. Der Mindesthubraum für Prüfungsfahrzeuge soll nich dazu führen, dass sich Fahranfänger und -anfängerinnen wegen den Prüfungsvorschriften ein grösseres Motorrad kaufen, obwohl sie sich auf einem Modell mit kleinerem Hubraum sicherer fühlten.

Für Einsteiger/innen in die Motorradszene bedeutet dies, dass es eine deutlich grössere Auswahl an möglichen Fahrzeugen gibt, welche direkt für die Prüfung zugelassen sind. Somit wird der Entscheid für ein Motorrad nicht mehr durch die Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge beeinflusst. Diese Entwicklung begrüssen wir ausserordentlich, denn wir sind uns sicher, dass damit die Sicherheit im Strassenverkehr steigen wird. Dies sieht auch der Bundesrat, beziehungsweise das ASTRA so.

Motorräder der Kategorie A beschränkt oder unbeschränkt mit einem Hubraum von weniger als 400ccm beziehungsweise 600ccm eignen sich besonders gut für Fahreinsteiger und -einsteigerinnen. Sie sind weniger schwer und somit leichter zu fahren als die grösseren Modelle.

Für Motorradfahrer/innen welche bereits die Prüfung absolviert haben ändert sich auf den ersten Blick nicht viel. Dennoch ist diese Änderung auch für sie nicht unerheblich. Denn durch die Einschränkungen, welche gegolten haben sind gewisse Motorradmodelle beinahe unverkäuflich geworden (250er,300er usw.). Mit Inkrafttreten der neuen Weisung werden diese Motorräder auch wieder aktiver gehandelt werden können.

Gerne zeigen wir in unserem Geschäft auf, welche Modelle nun für welche Prüfung gefahren werden können.

 

Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Weisung betreffend Prüfungsfahrzeuge der Motorrad-Kategorie A vom 1. Juni 2017.

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