Die neue Führerschein-Regelung tritt 2021 in Kraft

Lange Zeit wurde darüber gesprochen, gefachsimpelt und debattiert. Nun hat der Bundesrat die neue Verordnung betreffend der Führerschein-Regelung verabschiedet. Ab 16 Jahren dürfen neu 125ccm Motorräder gefahren werden, der Direkteinstieg ab 25 Jahren ist Geschichte. Die Verordnung tritt 2021 in Kraft.

Die Revision unter dem Namen Opera3 hat in verschiedensten Bereichen Auswirkungen. Uns interessieren in diesem Zusammenhang vor allem die Änderungen für die Motorradkategorien.

Einiges wurde entsprechend dem Wunsch der Verbände umgesetzt, anderes leider nicht. Aufgrund der verschiedenen Medienmitteilung haben wir die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.


KategorieBeschlosssene Neuerungen
AM (Kleinmotorräder)
Max. 50ccm; Maximalgeschwindig-keit: 45 Km/h
Neue Kategorie, ab 15 Jahren möglich. Bis heute Kategorie A1 ab 16 Jahren
A1 (Motorräder bis 125ccm und max. 11kW Leistung)Neu direkt ab 16 Jahren. Hubraumbeschränkung auf 50ccm bis 18 Jahre fällt weg.
A2 (Motorräder bis 35kW)
Neue Kategorie, ersetzt die Kategorie A beschränkt. Erwerb der Kategorie ab 18 Jahren möglich
A (Motorräder ohne
Einschränkungen)
Kein Direkteinstieg mehr möglich. Es werden mindestens 2 Jahre Fahrpraxis A2 vorausgesetzt.

Insgesamt kann die 2-Rad Branche, wie auch die Konsumentinnen und Konsumenten mit der Verordnung zufrieden sein. Mit der Öffnung der Kategorie A1 für die 16-jährigen ohne Einschränkungen wird ein zentraler Punkt umgesetzt. Dies ermöglicht, auch den 16 jährigen anständige und den neusten Umweltvorschriften angepasste Fahrzeuge anbieten zu können.

„Nach acht Jahren mit zum Teil eher heftig und emotional geführten Diskussionen wurde dem Anliegen der Industrie, des Gewerbes, aber auch den Wünschen der Endverbraucher, Gehör geschenkt. Die EU-Altersangleichung bei den 125-ern und 50-ern freut uns natürlich sehr. Vor acht Jahren gab uns kaum jemand eine reelle Chance, unsere Ziele durchzubringen – nun sind sie Tatsache geworden. Dies ist ein bemerkenswertes Ergebnis, welches von motosuisse eingeleitet und nun vom Bundesrat zum positiven Abschluss geführt wurde. Wir sind stolz darauf! Ich möchte mich an dieser Stelle bei Nationalrat Walter Wobmann (SVP) bedanken, dessen Unterstützung ebenfalls zum Durchbruch verholfen hat. Ein kleiner Wermutstropfen ist die Tatsache, dass wir noch bis zum 1. Januar 2021 warten müssen, bis die Neuregelungen in Kraft gesetzt werden. Doch die verschiedenen Amtsstellen benötigen Zeit, um sich auf sämtliche Bundesratsbeschlüsse vorzubereiten.“

Roland Müntener, Präsident Motosuisse

Der grösste Wehrmutstropfen ist allerdings, dass der Direkteinstieg nicht mehr möglich sein wird. In Zukunft muss für jede höhere Kategorie eine Prüfung absolviert werden. Auf der Gegenseite wurde die Praktische Grundschulung angepasst. Es werden, egal für welche Kategorie 12 Stunden Grundschulung vorausgesetzt. Einmal absolviert, bleibt diese ein Leben lang gültig für jede weitere Kategorie.

Durch die Änderung vieler Bausteine müssen etliche Prozesse angepasst werden. Daher wird die Verordnung 2021 umgesetzt. Bis dahin gilt das aktuelle Regime der Kategorien.

Unsere Empfehlung:

Wir empfehlen allen, welche mit der Motorradprüfung liebäugeln, vor 2021 die praktische Prüfung zu absolvieren. Ab 2021 wird kein direkter Einstieg mehr in die offene Kategorie A möglich sein.

Wer mehr über dieses Thema wissen möchte, findet hier die Medienmittelung des ASTRA.

Die entsprechende Medienmitteilung von Motosuisse finden Sie hier.

23 Gedanken zu „Die neue Führerschein-Regelung tritt 2021 in Kraft

  1. Nik Rieder

    Ich bin gerade 16 Jahre alt geworden und stecke in einer Zwickmühle. Ich fahre seit meinem 14 Geburtstag Töffli aber langsam wird es langweilig. Jetzt kann ich ja die Rollerprüfung machen aber dann kommt schon für mich die nächste Probleme. Wenn ich jetzt die A1 Prüfung mache kann ich “nur” 50ccm Roller fahren und wenn ich 18 bin im Januar 2021 gibt es die Kategorie nicht mehr sondern die neue 125ccm. Ich habe ein bisschen recherchiert und auch das Straßenverkehrsamt angeschrieben keine vernünftigen antworten bekommen. Wenn ich jetzt die A1 mache habe ich dann im Jahre 2021 auch die neue 125ccm Prüfung und werden mir die 2 Jahre dann auch noch angerechnet für die offen Kategorie oder zählt es nicht und es lohnt sich gar nicht die Prüfung vor dem 2021 zu machen. Und gehen die preise für 50ccm handgeschaltenen Roller z.B. Derbi Senda im 2021 in den Keller oder haben sie dann noch einen gewissen wert (Ich weis das kann man nicht vorhersagen aber weil ich nicht sehr viel Ahnung davon habe frage ich lieber als auf mein Bauchgefühl zu vertrauen)?

    • Remo Brechbühl Autor des Beitrags

      Guten Tag Nik

      Die A1 Prüfung ist grundsätzlich die 125ccm Prüfung. Die einzige Einschränkung ist, dass du bis 18 Jahre nur 50ccm Motorräder fahren kannst. Ab dem 18. Geburtstag kannst du direkt ohne Kurse usw. auf die 125ccm Motorräder umsteigen. Ab 2021 fällt also lediglich die Beschränkung auf 50ccm unter 18 weg.

      Für die offene unbeschränkte Kategorie wirst du in jedem Fall 2 Jahre mit Motorrädern der neuen Kategorie A2 (max. 35kW) fahren müssen. Egal ob vorher A1 oder nicht.

      Da die Geschwindigkeitsmässig unbeschränkten 50ccm Fahrzeuge ab 2021 nicht mehr neu auf den Markt kommen ist davon auszugehen, dass diese Preise sinken werden.

      Wir hoffen mit diesen Antworten deine Fragen zu beantworten.

  2. Reto Bigler

    Guten Tag
    Zur Zeit bin ich im Besitz des A1 (und natürlich B aber das ist scheint ja nicht mehr relevant)
    Reicht es wenn ich im Jahr 2020 den Lehrfahrausweis löse welcher ja dann ein Jahr Gültigkeit hat, oder muss ich zwingend im Jahr 2020 die Praktische Prüfung absolviert haben damit ich noch von der “alten” Regelung profitieren kann?

    Besten Dank für Ihre Bemühungen
    Liebe Grüsse Reto Bigler

    • Remo Brechbühl Autor des Beitrags

      Guten Tag Reto

      Besten Dank für deine Frage.

      Wir können dir in diesem Fall keine verbindliche und 100% sichere Antwort geben. Wenn du im 2020 25 Jahre alt bist, wirst du ja den Lehrfahrausweis der Kategorie A offen erhalten, in diesem Falle sollte auch einer Prüfung im 2021 und der direkten Erteilung der Kategorie A nichts im Wege stehen, da du ja zum Zeitpunkt der Bestellung des Lehrfahrausweis die Kritierien für diese Kategorie erfüllst.

      Verbindlich und verlässlich wird dir das nur das Strassenverkehrsamt beantworten können.

      Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt.

      • Reto Bigler

        Guten Tag

        Vielen Dank für deine Antwort. Kurz zu meiner situation. Ich bin 41 Jahre (habe die 25jahre also bereits länger hinter mir 😉 ) letzten Herbst habe ich mir eine 125er zugetan und bin nun im besitz des A1 Führerschen, welcher ich ja aufgrund der aktuellen Regelung ohne Prüfung erwerben konnte. Mein Plan ist es das ich mit diesem Motorrad mindestens eine Saison etwas erfahrung machen will um mich dann wenn es mir wirklich zusagt den A Schein zu machen. Wenn ich deine Erklärung aber richtig verstanden habe müsste ich ab 2021 zuerst den A2 Schein machen und dann zwei Jahr unfallfrei fahren und kann erst dann den A Schein machen. Das würde für meinen Plan heissen das ich, wenn ich keinen Umweg über den A2 Schein machen will, eben bis spätestens ende 2020 noch den A Schein machen müsste, oder habe ich da was falsch verstanden? Gilt die A2 Regelung nur für unter 25jahre?

        Schon im Voraus vielen Dank für’s beantworten.

        Liebe Grüsse Reto

        • Remo Brechbühl Autor des Beitrags

          Guten Tag Reto

          Genau ab 2021 müssen alle, egal welchen Alters zuerst die A2 Prüfung machen. Erst nach zwei Jahren Erfahrung ohne Unfall und Ausweisentzug kann dann die Prüfung für die Kategorie A erworben werden.

          Wenn du diesen Umweg nicht machen willst, dann ist klar zu empfehlen den A Schein zu machen und zwar spätestens im 2020.

          freundliche Grüsse

          Remo Brechbühl

  3. Riad Fejza

    Guten Tag
    In einem Jahr werde ich 16 Jahre alt und wollte dann auch die A1 Prüfung absolvieren. Wenn ich diese vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung mache, darf ich dann trdm. ab 2021 125ccm Motorräder fahren?
    Zusätzlich wüsste ich noch gerne, ob ich wenn ich dann nach 2 Jahren die A2 Prüfung absolvieren könnte, dann sowohl die Theorie als auch die Praxisprüfung machen muss, nur Theorie(so habe ich das jz. im Beitrag verstanden) oder gar keine Prüfung(die sind ja soweit ich weiss sowieso ziemlich gleich)?

    • Remo Brechbühl Autor des Beitrags

      Guten Tag

      Besten Dank für deine Frage.

      Grundsätzlich sollte es möglich sein, dass du bei Inkrafttreten der neuen Regelung ab 2021 dann 125ccm fahren darfst. Allerdings kann dir diese Frage wahrscheinlich nur das Strassenverkehrsamt beantworten.

      Sobald du eine praktische Prüfung absolviert hast, welche als Voraussetzung eine bestimmte Theorieprüfung bedingt, dann bleibt diese Theorieprüfung grundsätzlich gültig. Sprich für die A2 wie auch für die B (Auto) wird nach heutigem Kenntnisstand keine Theorieprüfung nötig sein, da du diese ja bereits für die A1 gemacht hast. Einzig die Praktische Prüfung wirst du für jede Kategorie neu machen müssen.

      Ich hoffe mit dieser Antwort zu dienen und wünsche einen schönen Tag.

  4. Jonas

    Hallo.
    Bei A1 steht geschrieben “Erwerb möglich ohne Hubraumbeschränkung”
    Ist damit gemeint ich könnte dann z.b ein 690 mit 11 Kw fahren oder noch mer ccm

    • Remo Brechbühl Autor des Beitrags

      Guten Tag Jonas

      Besten Dank für deinen Kommentar.

      Die Kategorie A1 definiert sich wie folgt:

      Motorräder bis 125ccm und maximal 11kW Leistung.

      Der Zusatz “Erwerb möglich ohne Hubraumbeschränkung” bezieht sich auf die aktuell bestehende Hubraumbeschränkung von 50ccm für unter 18-Jährige.

      Ein 690er mit 11kW Leistung wäre somit nicht zugelassen. Wir haben den Beitrag nun angepasst, dass es weniger Verwirrung gibt.

  5. Schaeppi

    Hallo Zusammen

    Mir ist eines noch nicht ganz klar:
    Ich bin 52 Jahre alt, habe im April 2019 die Kurse 1 und 2 für den Roller A1 gemacht, bin einen Monat gefahren und habe eine Yamaha 750 mit weniger als 35kw (neu Kategorie A2) gekauft, weil ich zuerst auf der kleineren Maschine fahren wollte. Am kommenden Samstag und eine Woche später absolviere ich die Kurse 2a und 3, damit mein Lernfahrausweis statt im August 2019 erst im August 2020 abläuft. So habe ich genug Zeit im 2020 die Prüfung zu machen. nachher dachte ich, fahre ich 2 Jahre ereignislos und können dann den A Schein bestellen wenn ich will. Ist nun dies nicht mehr möglich, trotzdem dass ich den A2 Schein vor 2021 gemacht habe oder muss ich nun A2 Schein noch im 2019 machen damit ich bis ende 2021 die 2 Jahre Ereignislos zusammen habe? kann mir das Jemand verbindlich erklären?

    Liebe Dank

    • Remo Brechbühl Autor des Beitrags

      Guten Roger

      Besten Dank für deinen Kommentar.

      Es kommt ganz darauf an, welchen Lehrfahrausweis du aktuell hast.

      Hast du den Lehrfahrausweis für die Kategorie A mit dem Vermerk auf 35kW beschränkt, oder den Lehrfahrausweis für die Kategorie A unbeschränkt?

      Falls du den Lehrfahrausweis für die Kategorie A beschränkt hast, würde ich mit deinem Fahrlehrer schauen ob die Kurse auf einen neuen Lehrfahrausweis übertragen werden können, anschliessend bestellst du auf dem Strassenverkehrsamt den Lehrfahrausweis für die Kategorie A unbeschränkt. Für die Prüfung müsstest du dann einfach ein Motorrad mieten/ benutzen welches über 35kw hat. Mit dieser Variante bekommst du direkt den Eintrag A und kannst weiterhin deine Yamaha 750 fahren, bist jedoch auch berechtigt jedes andere Motorrad zu fahren.

      Allerdings sollte es so sein, dass nach 2 Jahren A beschränkt automatisch auf A wechseln kannst, da du ja die Prüfung noch aktuell gültigem Recht absolvierst. A2 als Kategorie wird erst ab 2021 eingeführt werden.

      Ich hoffe dir mit diesen Ausführung weiterzuhelfen und wünsche dir allzeit gute Fahrt.

  6. Müller

    Guten Tag

    Ich habe den Lernfahrausweis A unbeschränkt und habe den Grundkurs absolviert. Die Prüfung aber noch nicht absolviert. Darf ich in der Zwischenzeit mit dem Lernfahrausweis A unbeschränkt auch einen Roller der Kategorie A beschränkt fahren? (Der Roller 300ccm hat ja weniger Leistung als mein Motorrad der Kategorie A unbeschränkt).

    Besten Dank für Ihre Antwort.

    • Remo Brechbühl Autor des Beitrags

      Guten Tag

      Besten Dank für Ihren Kommentar.

      Das ist kein Problem. Die Kategorie A umfasst ja sämtliche Motorräder, darunter gehören auch die Motorräder der Kategorie A1 und A beschränkt. Allerdings muss auch an diesen das Lehrnfahrschild montiert sein.

      Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt und viel Erfolg für die bevorstehende Prüfung.

  7. Christoph Müller

    Hallo Remo
    Für den Weg von meinem Wohnort zum nächsten Bahnhof habe ich mir einen Elektroroller 45 km/h gekauft. Diesen kamm ich mit meinen Ausweis B, A1 45 km/h ohne Prüfung fahren. Gibt es in diesem Bereich ab 2021 auch Änderungen? Ich denke an eine andere Einteilung der Kategorien, speziell auch im Bezug auf Kleinmotorräder mit Elektroantrieb? Eigentlich ist ja auch die Beschränkung auf 45 km/h ein Witz wenn man bedenkt dass innersorts 5o km/h erlaubt sind. Aber dies ist wohl ein anderes Thema.

    Besten Dank und Gruss

    Christoph

    • Remo Brechbühl Autor des Beitrags

      Guten Tag Christoph

      Die Problematik mit dem Elektrorollern und -Motorrädern ist meist die Einteilung in die jeweiligen Kategorien. Aktuell bin ich nicht informiert, ob es in diesem Bereich ebenfalls Änderungen gibt. Was aber sicher ist, dass die Kategorie F (Roller bis 45km/h) wieder eingeführt wird. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass dieser Roller dann unter diese Kategorie fällt und nicht mehr unter A1, natürlich kann es auch sein, dass er weiter der Kategorie A1 zugeordnet bleibt. F ist eine Unerkategorie und du wirst somit auch weiterhin diesen Roller fahren dürfen. Warum hier der Gesetzgeber eine Grenze von 45km/h eingeführt hat bleibt wohl für immer ein Rätsel. Diese Geschwindigkeit führt innerorts nur zu gefährlichen Überholmanövern, welche mit 55 km/h nicht mehr nötig wären.

      Wir wünschen dir einen schönen Tag und allzeit gute Fahrt.

      Gruss Remo

  8. Carolyn

    Hallo Remo
    Ich habe die praktische Prüfung Kat. A nicht bestanden und bekomme keinen 2. Termin um sie nochmals zu machen bis mein Lernfahrausweis abläuft. Gibt es einen Weg dass ich den Lernfahrausweis verlängern kann so dass ich nicht nochmals alle 3 Grundkürse besuchen und denn Manöver machen muss? Ansonsten ist es möglich noch den Kat. A 1 beantragen damit ich nicht komplett alle Grundkürse machen muss da dies nicht gerade günstig ist?

    Vielen Dank

    Carolyn

    • Remo Brechbühl Autor des Beitrags

      Dies musst du direkt mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt abklären. Ich kann dir leider keine genaue Antwort geben.

      Ich wünsche dir viel Erfolg und allzeit gute Fahrt.

  9. Krekk György

    Hallo Remo
    Ich möchte ein motorrad kaufen welche ist 950 cm3 aber Leistung gedrosselt für 34 PS.
    Der Besitzer hat mir gesagt kann ich einfach mit meine Kategorie B fahren mit diese motorrad wegen neue gesetz. Ist das richtig?
    Gruss und besten Dank
    Krekk György

    • Remo Brechbühl Autor des Beitrags

      Guten Tag Krekk

      Besten Dank für deinen Kommentar. Grundsätzlich benötigst du für dieses Motorrad nach dem neuen Gesetz den Führerschein A2 dieser bedingt eine praktische Prüfung. Es gab früher die Regelung dass der 125er zur Autoprüfung “geschenkt” wurde. Diejenigen konnten den”alten” 125er Ausweis dann in den A beschränkt umtauschen lassen. Diese Zeit ist aber schon lange vorbei. Daher gehe ich davon aus, dass du die Prüfung machen musst. Genaueres kann dir das Strassenverkehrsamt deines Wohnkantones mitteilen.

    • Chris

      Hallo Remo,
      Ich bin 41 und habe den alten deutschen ausweis 1b im jahr 1994 gemacht.Der wurde dann in a1 (11kw) mit dem neuen kartenausweis umgeschrieben. Und bin dann in die schweiz gezogen (2003)und muste den umtauschen in den ch schein. Dort wurden alle bestehenden kategorieen übernommen.a1,b,c1,be,c1e.
      Bekomme ich die klasse a beschränkt
      34kw ? Und kann ich direkt mit ausbildung zu A gross umsteigen.

      • Remo Brechbühl Autor des Beitrags

        Guten Tag Chris
        Besten Dank für deinen Kommentar. Weil du in deinem CH Ausweis die Kategorie A1 hast, bekommst du die A 35 kW wahrscheinlich nicht einfach so, es müsste eine Prüfung absolviert werden. Wenn du die Kategorie A Prüfung noch vor dem 1. Januar 2021 machst, kannst du noch ohne Umweg über A35kW die “grosse” Prüfung machen.

        • Chris

          Hallo Remo,
          Besten Dank für die Info.
          Werde wohl im nächsten Jahr die A Prüfung machen. Ist für mich die bessere Lösung bis denn wieder alles anders wird im 2021.

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