Es ist wieder einmal so weit, die neue Führerscheinreform hat die Vernehmlassung abgeschlossen und wird nun durch das zuständige Bundesamt für Strassen ASTRA zu einer Vorlage verarbeitet.
Dabei sind nicht nur Motorradfahrerinnen und -fahrer betroffen. Diesesmal werden die ganzen Kategorien und die zugrundelegenden Prüfungen überarbeitet.
Ausgangslage
Für uns als 2-Rad Betrieb sind natürlich die Bereiche, welche die Motorräder betreffen, sehr wichtig. Deshalb möchten wir einen kurzen Überblick geben. Hier finden sich die Vorschläge des ASTRA:
- Kategorie M: Mofa ab 14 Jahren wie bisher
- Kategorie AM: Kleinmotorräder bis 50ccm auf 45 km/h beschränkt. Neu ab 15 oder 16 Jahren
- Kategorie A1: wie bisher Motorräder bis 125ccm, max 11kW und max. 0,1kw/kg. Neu ab 16 Jahren oder als Variante ab 18 Jahren
- Kategorie A2: Ersetzt A beschränkt. Motorräder bis 35kW und max. 0.2kW/kg. Variante 1: Ab 18 Jahren, Variante 2; ab 20 Jahren, beziehungsweise ab 18 Jahren sofern 2 Jahre im Besitz der Kategorie A1
- Kategorie A: Neu kein Direkteinstieg mehr. Der Lehrnfahrausweis wird nur ausgestellt, wenn vier Jahre Fahrpraxis ohne Wiederhandlungen (Führerausweisentzug) nachgewiesen werden können (4 Jahre A2, oder 2 Jahre A1 und 2 Jahre A2)
Zudem muss für jede Kategorie eine praktische Führerprüfung absolviert werden. Es wird also nach dem willen des Astras nicht mehr möglich sein, nach 2 Jahren A2 die Kategorie A ohne Prüfung zu erhalten.
Gemäss den Vorschlägen des ASTRA müssen in Zukunft Personen, welche mit 20 Jahren die Kategorie A möchten, drei praktische Führerprüfungen absolvieren. (A1, A2 und A). Bis jetzt konnte dies mit einer Prüfung (A beschränkt mit 18 Jahren) erreicht werden.
Diskriminierung der Motorradfahrerinnen und -Fahrer
In unseren Augen sind diese Vorschläge zum grössten Teil eine absolute Diskriminierung der Motorradfahrerinnen und -fahrer. Denn ein 18 Jähriger kann nach der praktischen Prüfung ohne weiteres einen Ferrari fahren, aber nicht nach 2 Jahren Praxis ein grosses Motorrad.
Dies sieht auch der 2-Rad Verband so. Aus diesem Grund hat dieser während der Vernehmlassung die folgenden Eingaben gemacht:
- Kategorie M: Herabsetzung auf 13 Jahre (bereits in ländlichen Regionen mit langem Schulweg erfolgreich erprobt)
- Kategorie AM: Festlegen des Mindestalters auf 14 Jahre
- Kategorie A1: Festlegen des Mindestalters auf 16 Jahre. Unterstützung der Variante 1 des ASTRA
- Kategorie A2: Beibehalten des Einstiegsalters ab 18 Jahren ohne weitere Anforderungen
- Kategorie A: Beibehalten der möglichkeit des Direkteinstiegs ab neu 24 Jahren (Gleiche Regelung wie Deutschland, Italien und Österreich). Zudem Erwerb der Kategorie A ohne zusätzliche Prüfung nach 2 Jahren Fahrpraxis der Kategorie A2.
- Beibehalten der Regelung für Prüfungsfahrzeuge gemäss aktuell gültiger Weisung
Diese Vorschläge des 2-Rad Verbandes machen durchaus Sinn und sind vertretbar.
Helft mit eine sinnvolle lösung zu finden
Damit die Vorschläge des 2-Rad Verbandes mehr Gewicht erhalten, bitten wir euch die Petition des 2-Rad Verbandes zu unterschreiben und einzusenden. Nur mit euerer Hilfe können wir unseren Politikern und Politikerinnen aufzeigen, dass die Lösung des ASTRA zu weit geht.
“Aufgrund des Beschlusses des Bundesrates wird die neue Führerscheinregelung 2021 in Kraft treten. Wir werden in kürze einen neuen. Blogbeitrag zum Thema verfassen. Deshalb schliessen wir diesen Beitrag ab.”
Guten Tag
Weiss man inzwischen mehr?
Ich suche und suche…… Finde aber nur uralte Beiträge zu diesem Thema.
Ich würde wahnsinnig gerne wissen ob diese Änderungen allenfalls schon 2019 in kraft tritt?
Lässt sich das herausfinden?
Freundliche Grüsse
Jana Schneeberger
Guten Tag Jana
Leider kann ich dir im Moment auch nicht weitere Informationen geben. Wie es aussieht ist die Vorlage aktuell im Parlament, beziehungsweise einige Fragen wurden in der Fragestunde des Bundesrates bereits gestellt. Leider ist das Ergebnis im Moment noch nicht bekannt.
Es ist zudem schwierig zu sagen, ob das Gesetz schon 2019 und wenn ja in welcher Form in Kraft tritt. Wer also den Motorradführerschein machen will und vom Alter her kann, dem empfehlen wir ganz klar nicht weiter zuzuwarten. Eine Verschärfung der Einstiegsbedingungen erachten wir als durchaus möglich.
Selbstverständlich werden wir weiter informieren, wenn wir mehr und aktuellere Informationen haben.
freundliche Grüsse
Brechbühl 2-Rad AG.
Möchte nächstes Jahr im Januar “A beschränkt” machen.
Kann man die Petition auch unterschreiben wenn man minderjährig ist?
Es wäre eine riesen Enttäuschung für mich, wenn ich erst noch 2 jahre lang 125er und danach 2 jahre 35kw fahren müsste. Früher, als man 125er mit 18 fahren musste, durfte man wenigstens nach den 2 Jahren alles fahren…
Guten Tag Tobias
Besten Dank für deinen Kommentar. Wir habend an diversen Stellen Anfragen deponiert, sind aber bis jetzt auch noch nicht wirklich besser informiert worden. Da bis jetzt nichts bekannt gegeben wurde, kann wahrscheinlich davon ausgegangen werden, dass noch nichts ändert.
Dies Angabe ist natürlich mit vorsicht zu geniessen. An deiner Stelle würde ich die Motorradprüfung so schnell wie möglich in Angriff nehmen, damit für dich noch nichts ändert.
Liebe Grüsse
Brechbühl 2-Rad AG
Unser Junior (15) hofft auf den A1 ab 16 auch im TI, aber ist es dann begrenzt bis 50ccm und 11kw oder 125 ccm und 11kw. Da werden wir nicht schlau bisher (er möchte eine Aprilia RS125 4T).
Danke für Update
Guten Tag Markus
Besten Dank für deinen Kommentar.
Aktuell gültig ist, dass ab 16 die A1 Prüfung gemacht werden kann, allerdings nur mit Fahrzeugen bis 50ccm. Ab 18 Jahren darf dann ohne weitere Prüfung ein Fahrzeug bis 125ccm und 11kW gefahren werden. Wie dies mit Opera 3 aussehen wird kann ich dir noch nicht sagen.
Liebe Grüsse
Brechbühl 2-Rad AG
Grüezi mitenand
Kommt nun die neue Verordnung 2019?
Guten Tag Mate
Aktuell sieht es nicht danach aus. Da Frau Leuthart zudem auf Ende Jahr zurücktritt, kann es zudem sein, dass das Geschäft auf die oder den neuen Bundeserat im UVEK übergeben wird.
Zudem wird es sicher eine Frist für die Umstellung geben, daher glauben wir, wie auch der Verband, dass die Umsetzung frühstens im 2020 erfolgt. Leider wissen wir im Moment auch nichts genaues.
Mein Sohn fängt im August 2019 Motorradmechaniker zu lernen. Ich wollte fragen ob er dann mit 16 Jahren die 125ccm Motorräder fahren darf, wenn er dan die Prüfung macht?
Guten Tag Urs
Unserem Kenntnisstand entsprechend darf er nicht bereits mit 16 die 125 er Prüfung machen. Es gibt hier keine Erleichterung für Motorradmechaniker/innen.
Schöne Weihnachten wünscht das Brechbühl 2-Rad Team.
Hallo zussamen weiss jemand mehr denn ich bin 15 und würde es sehr cool finden wenn ich die 125ccm Püfung mit 16 Jahren machen könnte
Weil ich viel lieber ne 125 haben würde als ne 50ccm
Guten Tag Elijah
Besten Dank für deine Frage. Gemäss aktuellsten Erkenntnissen wird die Änderung erst 2021 in Kraft treten. Wir werden dazu in den nächsten Tagen einen neuen Artikel veröffentlichen.
Schöne Weihnachten wünscht das Brechbühl 2-Rad Team.